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Kosten

Umzugskosten von der Steuer absetzen

20. Februar 2026·6 Min. Lesezeit

Je nach Anlass sieht das Finanzamt Ihre Umzugskosten ganz unterschiedlich. Beruflich bedingt? Komplett absetzbar als Werbungskosten. Privat? Immerhin noch ein Teil über die haushaltsnahe Dienstleistung. Wir erklären, was 2026 gilt – ohne Steuerberater-Latein.

Beruflich bedingter Umzug

Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, sind die Kosten als Werbungskostenin voller Höhe absetzbar. Beruflich veranlasst heißt typischerweise:

  • Sie ziehen zum neuen Arbeitsplatz und sparen mindestens 1h Pendeln pro Tag.
  • Der Arbeitgeber fordert den Umzug (z. B. Versetzung).
  • Erster Job nach Studium, der einen Wohnsitzwechsel nötig macht.

Was ist absetzbar?

  • Umzugsunternehmen (Rechnung)
  • Mietwagen, Sprit, Verpackungsmaterial
  • Doppelte Mietzahlungen während des Umzugs
  • Maklergebühren für die neue Wohnung
  • Renovierungskosten der alten Wohnung (Schönheitsreparaturen)
  • Schulwechsel-Kosten der Kinder
  • Umzugspauschale 2026: 964 € für die Hauptperson + 643 € pro weitere Person im Haushalt (ohne Belege).

Privater Umzug

Bei privaten Gründen (Familie, größere Wohnung, etc.) sind die Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar – aber Sie können die Rechnung der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

  • 20 % der Arbeitskosten (nicht des Materials!) sind als Steuerermäßigung abziehbar, maximal 4.000 € pro Jahr.
  • Bedingung: Bezahlung per Überweisung (keine Barzahlung) und Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten.
  • Auch Endreinigung, Haushaltsauflösung und Entrümpelung fallen darunter, wenn als Dienstleistung in Auftrag gegeben.

Was Sie aufbewahren sollten

  • Rechnung der Umzugsfirma (mit ausgewiesenen Arbeitskosten!)
  • Überweisungsbeleg
  • Bei beruflichem Umzug: Bestätigung Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Fahrtberechnung
  • Mietverträge (alte + neue Wohnung)
  • Belege für Verpackungsmaterial, Renovierung

Pauschalen vs. Einzelbelege

Bei beruflichem Umzug können Sie entweder Pauschalen nehmen (ohne Belege) oder Einzelbelege einreichen (mit Belegen). Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen, lohnt sich der Aufwand mit Einzelbelegen. Bei kleineren Umzügen reicht meist die Pauschale.

Wir stellen Steuer-taugliche Rechnungen

Damit Sie alles absetzen können, weisen wir auf der Rechnung Arbeitskosten und Material separat aus. Bei haushaltsnaher Dienstleistung sind die Arbeitskosten die Basis für Ihre 20 % Steuerermäßigung.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen oder Sonderfällen (Auslandsumzüge, Selbstständige) empfehlen wir eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

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